Notariatswesen

 

Die öffentliche Beurkundung als qualifizierte Form der Schriftlichkeit, ist auf gesetzlicher Ebene geregelt. Dort werden die Grundsätze geregelt und es wird festgelegt, welche Rechtsakte zwingend beurkundet werden müssen. Dabei können Sie auf unsere Verschwiegenheit zählen, denn auch Notare unterliegen strengen gesetzlichen Geheimhaltungspflichten. Darüber hinaus beglaubigen unsere Notare auch Unterschriften, Kopien und Abschriften, Kalenderdaten, Übersetzungen oder andere Dokumente.

 

Durch die öffentliche Beurkundung wird Rechtssicherheit und Rechtsfrieden garantiert. So können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Ideen z.B. in einem Nachlass juristisch korrekt umgesetzt werden. Tatsachen, die aus diesen Registern hervorgehen, gelten als "richtig", und man darf sich darauf verlassen. Mit der öffentlichen Beurkundung werden mehrere Ziele verfolgt. So soll einerseits der Parteiwille in einer Urkunde wahrheitsgetreue und unverfälschte wiedergeben werden, andererseits soll die Urkunde die Beteiligten und Dritte, namentlich Personen, welche Einblick in die öffentlichen Register (insbesondere in das Grundbuch und in das Handelsregister) nehmen, vor Übereilung schützen. Diese Ziele werden durch ein sehr formelles Verfahren unter Leitung des öffentlichen Notars erreicht. Dadurch trägt die öffentliche Beurkundung in hohem Masse zur Rechtssicherheit und zum Rechtsfrieden bei.

 

gesellschaftsrechtliche Beurkundungen

Für einige Rechtsakte ist die öffentliche Beurkundung gesetzlich vorgesehen, so etwa bei der Gründung einer Gesellschaft, der Kapitalerhöhung, Statutenänderungen und in vielen Bereichen der Umstrukturierung eines Unternehmens. Wir beraten Sie gerne vor der Beurkundung und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam Lösungen.

 

Ehe-, Erb- und Vorsorgerechtliche Beurkundungen

Mit einem Testament, einem Ehe- und Erbvertrag oder einem Erbvertrag können Sie im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten umfassend bestimmen, was nach Ihrem Ableben mit Ihrem Vermögen passieren soll.

Ehe- und Erbverträgen müssen beurkundet werden, ohne diese ist der Vertrag ungültig. Der öffentliche Notar versichert sich dabei, dass der Inhalt der Urkunde mit dem erklärten Willen der Vertragsparteien übereinstimmt und schützt die Parteien vor Übereilung. Es empfiehlt sich auch Testamente öffentlich zu beurkunden. Zum einen hat man dadurch die Möglichkeit, mehrere Exemplare zu erstellen und es kommen später keine Zweifel an der Gültigkeit des Testamentes auf, da der Notar auch die Testierfähigkeit prüft, d.h. er überprüft, ob jemand rechtsgültig ein Testament erstellen darf.

Zeitgleich können Sie mit einem Vorsorgeauftrag klären, was für den Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit passieren soll. So können Sie beispielsweise regeln, wer Ihr Unternehmen weiterführt und wer Ihre Privat- und Vermögensangelegenheiten regelt. Sie können sogar Weisungen erteilen, wie etwas gemacht werden soll.

Haben Sie minderjährige Kinder, so empfiehlt es sich jeweils im Vorsorgeauftrag und im Ehe- und Erbvertrag oder der letztwilligen Verfügung zu regeln, wer die Obhut und die elterliche Sorge der Kinder übernehmen soll, für den Fall, dass beide Elternteile ableben oder urteilsunfähig werden sollten. Wir zeigen Ihnen hier Ihre Möglichkeiten sehr gerne auf und beraten Sie umfassend.

 

Ihre Vorteile mit uns an Ihrer Seite

  • wir verfügen über langjährige Erfahrungen in sämtlichen notariellen Angelegenheiten

  • wir setzen Ihren Willen rechtsgültig um

  • wir zeigen Ihnen die auf Sie perfekt zugeschnittene Lösungsmöglichkeit auf

  • Sie erhalten alles aus einer Hand, von der Beratung bis hin zur Beurkundung