Erbrechtsrevision 2023
Rafael Eggenberger Rafael Eggenberger

Erbrechtsrevision 2023

Sind Schenkungen seit der Erbrechtsrevision und einem bestehenden Ehe- und Erbvertrag oder einem Erbvertrag noch zulässig?

Ja, grundsätzlich aber nur wenn diese explizit im Erbvertrag vorgesehen sind, d.h. allenfalls müssen bestehende Erbverträge angepasst werden (vgl. Art. 494 ZGB).

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