Kontakte mit der öffentlichen Verwaltung

 

Jeder ist mehrmals im Jahr mit einer Behörde konfrontiert. Der Gang zum Amt kann mühselig und zeitweise aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und der teilweise schwer verständlichen Sprache auch kompliziert sein.

 

Kontakte mit öffentlichen Behörden können zum Beispiel in den folgenden Bereichen auftreten:

  • im Baubewilligungsverfahren

  • der Unterschutzstellung von Gebäuden

  • Sozialversicherungen

  • Steuerverwaltung

  • Strafverfolgungsbehörden wie Staatsanwaltschaft oder Polizei

  • Strassenverkehrsamt

Wir beraten und vertreten Sie in Einsprache-, Rekurs- sowie Beschwerdeverfahren und stehen Ihnen bei Strafverfahren inklusive dem Wirtschafts- und Steuerstrafrecht zur Seite. Dank unserer langjährigen Erfahrung in der Vertretung von Personen und Unternehmen, sowie der stetigen Weiterbildung unserer Rechtsanwälte, vertreten wir Sie umfassend und kompetent in sämtlichen Verwaltungsverfahren.

Sodann beraten wir Sie dank unserer Zusammenarbeit mit unseren Steuerpartnern auch im Hinblick auf steuerrechtliche Konsequenzen umfassend und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen steueroptimierte Lösungen, sowohl für Sie als Privatperson, als auch für Ihr Unternehmen.

 

Ihre Vorteile mit uns an Ihrer Seite

  • wir verfügen über einen langjährigen und routinierten Umgang mit Behörden

  • wir entlasten Sie und kommunizieren mit Ihnen auf Augenhöhe

  • wir reduzieren Komplexität

  • Sie profitieren von unserem Netzwerk aus Fachkräften und unserer Fachkompetenz